Selbstrettung im U-Bahn-Tunnel - KEHRTWENDE - Bad Homburg

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Selbstrettung im U-Bahn-Tunnel

1. Mobilität neu denken


Antrag auf sicherheitstechnische Prüfung des geplanten U-Bahntunnels

 
Im Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung der U-Bahnlinie U2 zum Bahnhof
Bad Homburg wurde ein Antrag auf fachliche Prüfung des Sicherheitsraums im geplanten Tunnelabschnitt unter der bestehenden S-Bahnstrecke gestellt.
 
Dieser Antrag ist Teil unseres Bemühens um Transparenz und um die sachliche Klärung sicherheitsrelevanter und planungsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt "Verlängerung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg".




Illustration Kirsten Baum
Selbstrettung von Fahrgästen aus einer im 1-gleisigen Tunnelschacht liegen gebliebenen U-Bahn.


Hintergrund: Sicherheitsraum im Tunnel

Nach den vorliegenden Planunterlagen ist vorgesehen, dass im eingleisigen Tunnelabschnitt ein sogenannter Sicherheitsraum zwischen dem U-Bahnfahrzeug und der Tunnelwand vorhanden ist. Dieser Bereich dient im Ernstfall der Selbstrettung von Fahrgästen und als Fluchtweg.
Laut Brandschutzunterlagen beträgt dieser Sicherheitsraum in der Planung 75 cm Breite.
Gleichzeitig sehen einschlägige technische Regelwerke und Sicherheitskonzepte für unterirdische Bahnanlagen in der Regel vor, dass ein ausreichender Fluchtweg vorhanden sein muss, dessen tatsächliche Nutzbarkeit von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere:
  • der exakten Lage des Gleises im Tunnel,
  • der Fahrzeuggeometrie,
  • und dem Verlauf der Strecke, insbesondere bei Kurven.
Im konkreten Fall beschreibt der Tunnel im Bereich der Querung der bestehenden S-Bahnstrecke einen Kurvenverlauf, der dazu führen kann, dass sich der Abstand zwischen Fahrzeug und Tunnelwand lokal verringert.

Vor diesem Hintergrund wurde beantragt, dass die zuständigen Behörden nachvollziehbar darlegen und prüfen,

 
  • ob der geplante Sicherheitsraum im gesamten Tunnelabschnitt tatsächlich in der vorgesehenen Breite zur Verfügung steht,
  • ob die Berechnung unter Berücksichtigung der Fahrzeuggeometrie und der Kurvenlage erfolgt ist,
  • und ob die geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen vollständig eingehalten werden.
     

Der Antrag zielt ausdrücklich auf eine fachliche Klärung und transparente Darstellung der zugrunde liegenden Berechnungen und Planungsannahmen ab.
Ziel des Prüfungsantrags

Bei unterirdischen Verkehrsanlagen sind klare und nachvollziehbare Sicherheitskonzepte von besonderer Bedeutung.
Die Einhaltung der vorgesehenen Sicherheitsräume ist ein zentraler Bestandteil der Planung und Genehmigung solcher Infrastrukturprojekte.
 
Die Bürgerliste KEHRTWENDE Bad Homburg hält es für wichtig, dass die zugrunde liegenden Planungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind und die zuständigen Behörden auf entsprechende Anfragen transparent reagieren.
Bedeutung für die Öffentlichkeit

Der Antrag auf sicherheitstechnische Prüfung wurde bei den zuständigen Behörden eingereicht.
Die Behörden haben hierzu Stellung genommen und den bestehenden Planfeststellungsbeschluss als maßgebliche Grundlage bestätigt.
 
Die Bürgerliste wird den weiteren Verlauf dokumentieren und die Öffentlichkeit über neue Erkenntnisse informieren.
Aktueller Stand

Dieser Antrag steht im direkten Zusammenhang mit unserem 1. Wahlprogrammpunkt:
„S-Bahnstation Gonzenheim–Haberweg statt Verlängerung der U-Bahnlinie U2“

Unser Ziel ist es, dass Infrastrukturprojekte auf einer transparenten, fachlich nachvollziehbaren und wirtschaftlich verantwortbaren Grundlage umgesetzt werden.
Eine offene und sachliche Prüfung bestehender Planungen ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
 
 
Zusammenhang mit unserem Wahlprogramm

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