Fragen an das Regierungspräsidium Darmstadt - ABGELEHNT
Worum es hier geht
Die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 in Bad Homburg ist ein Großprojekt mit mittlerweile rund 200 Millionen Euro Kosten. Ob solche Projekte umgesetzt und vom Bund gefördert werden, hängt maßgeblich von ihrer Wirtschaftlichkeit ab – gemessen am sogenannten Nutzen-Kosten-Index (NKI).
Doch genau hier beginnt das Problem:
Während der Bund die Förderung nur gewährt, wenn der berechnete Nutzen höher ist als die Kosten, erklärt die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, gleichzeitig:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung sei für die Genehmigung des Projekts „nicht maßgeblich“.
Damit entstehen zwei völlig unterschiedliche Bewertungslogiken für ein und dasselbe Projekt:
Auf der einen Seite: Förderung nur bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit
Auf der anderen Seite: Genehmigung unabhängig von dieser Wirtschaftlichkeit
Die entscheidende Frage lautet daher:
Auf welcher Grundlage wird ein 200-Millionen-Euro-Projekt genehmigt, wenn nicht anhand seiner Wirtschaftlichkeit?
Die folgende Illustration bringt diesen Widerspruch auf den Punkt.
Symbolbild (KI-generiert) ___ Audio eigener Text
U2-Verlängerung: Behörde erklärt Nutzenberechnung für „nicht maßgeblich“
Ein bemerkenswerter Vorgang wirft neue Fragen zur
Verlängerung der U-Bahnlinie U2 in Bad Homburg auf.
Während auf Bundesebene die Wirtschaftlichkeit des
Projekts anhand einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) geprüft wird, stellt die
zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, klar:
Die
NKU war für die Planfeststellung „nicht maßgeblich“.
Zwei Welten – ein Projekt
Damit entsteht ein grundlegendes Problem:
·
Für die Fördermittel des Bundes
ist die NKU entscheidend
·
Für die Genehmigung des Projekts
spielt sie laut Behörde keine Rolle
Oder anders gesagt:
Das
Projekt wird genehmigt, ohne dass seine Wirtschaftlichkeit eine Rolle spielt.
Und die Grundlage der Entscheidung?
Auf Nachfrage, welche Rolle die NKU 2009 im
Planfeststellungsbeschluss von 2016 spielte, verweist das Regierungspräsidium
lediglich auf frühere Schreiben und lehnt eine erneute inhaltliche Stellungnahme
ab.
Die entscheidende Frage bleibt damit unbeantwortet:
Auf
welcher fachlichen Grundlage wurde die verkehrliche Notwendigkeit des Projekts
bewertet?
Fachaufsicht: NKU nur „vorläufige interne Untersuchung“
Zusätzlich verschärft wird die Situation durch die Aussage
der Fachaufsicht:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2009 sei lediglich eine „vorläufige interne
Untersuchung der Vorhabenträgerin“
Damit stellt sich die nächste Frage:
Wurde
ein millionenschweres Infrastrukturprojekt auf Basis einer internen
Voruntersuchung vorangetrieben?
Wenn nicht die Wirtschaftlichkeit – was dann?
Wenn die Wirtschaftlichkeit keine Rolle spielt, bleibt nur
die Frage:
Welche Gutachten waren
entscheidend?
Welche Alternativen wurden
geprüft?
Und: Wurde überhaupt geprüft, ob
es günstigere Lösungen gibt?
Gerade diese Fragen sind zentral – denn die Kosten des
Projekts sind inzwischen von rund 55 Mio. € auf etwa 200 Mio. € gestiegen.
Der eigentliche Kern des Problems
Die Aussagen der Behörden offenbaren keinen Einzelfehler,
sondern ein strukturelles Problem:
Planung,
Förderung und Bewertung folgen unterschiedlichen Logiken – ohne transparente
Verbindung.
Das Ergebnis:
Ein Projekt kann genehmigt werden,
ohne dass seine Wirtschaftlichkeit entscheidend ist
Und gleichzeitig gefördert werden,
obwohl genau diese Wirtschaftlichkeit die zentrale Voraussetzung ist
Fazit
Die Behörden haben eines klargestellt:
Die Nutzen-Kosten-Rechnung ist für die Genehmigung nicht
entscheidend.
Was sie nicht klargestellt haben:
Warum
das Projekt dennoch als notwendig und sinnvoll bewertet wurde.
Solange diese Frage unbeantwortet bleibt, bleibt auch die
zentrale Unsicherheit bestehen:
Wird
hier ein 200-Millionen-Euro-Projekt umgesetzt – ohne transparente und
nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage?
Hier die Anträge und die Entscheidung der
Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Darmstadt
ENTSCHEIDUNG
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT
ANTRÄGE KEHRTWENDE - Bad Homburg
05.11.2025
Antrag auf Akteneinsicht und Übermittlung der aktuellen Nutzen-KostenUntersuchung(NKU) gemäß § 29 VwVfG / § 80 HDSIG
für die von Ihnen geforderte sicherheitstechnische Nachprüfung des Tunnelquerschnitts und der Fluchtwegbreite bezüglich des
Bogens im Bereich der Querung der DB-Strecke 3611 besteht keine Veranlassung.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der U2 bis zum Bahnhof Bad Homburg ist am 26. Januar 2016 ergangen. (...)
Die ... beteiligte Technische Aufsichtsbehörde hat ... einen Rettungsweg mit diesen Abmessungen gefordert. Die Vorhabenträgerin (Stadt Bad Homburg) ... hat hinsichtlich des Gleisbogens im Bereich der Querung der DB-Strecke 3611 im Querschnitt für Bau-km 0+535 (Anlage 6, Blatt 16B der festgestellten Unterlagen) nachgewiesen.
(PS: Leider nur einen Querschnitt aber keine Draufsicht. Denn nur mit Draufsicht lässt sich erkennen, ob sich im Gleisbogen die Breite des "Sicherheitsraums" verringerte.)
Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das Brandschutzkonzept eine Selbstrettung von Fahrgästen bei einem
brennend im Streckentunnel zum Stehen kommenden Fahrzeug nicht untersucht hat und auch nicht untersuchen musste.
Gem. Kapitel 5.2.2. der Technischen Regeln für Straßenbahnen - Brandschutz in unterirdischen Betriebsanlagen (TRStrab Brandschutz)
istdieses Szenario so unwahrscheinlich, dass sich – abgesehen von hier nicht gegebenen Sonderfällen – eine Beurteilung, ob das
Schutzziel der Selbstrettung erreicht wird, erübrigt.