KEHRTWENDE - Bad Homburg

KEHRTWENDE - Bad Homburg
5 Projekte für ein starkes Bad Homburg


KEHRTWENDE - Bad Homburg
5  Projekte für ein starkes Bad Homburg
KEHRTWENDE - Bad Homburg
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Nicht rechts.   Nicht links.  -  Sondern selbst denken  


Die KEHRTWENDE - Bad Homburg hat zur kommenden Stadtverordneten-Versammlung / StVV am 25. Juni 2026
7 Anfragen an den Magistrat (gemäß §10 GO)
2 Anfragen an den Dezerneten (gemäß §11 GO), und
3 Anträge an verschiedene Ausschüsse eingereicht.
Nachfolgend die Anfragen 1 - 7 an den Magistrat, die Anfragen 8 - 9 an den Dezernenten und die Anträge 10 - 12 an vers. Ausschüsse

Anfragen & Anträge zur kommenden Stadtverordneten-Versammlung 25.06.2026
1. / Anfrage an Magistrat (§10 GO)
schriftliche Antwortung bis 14.08.26
2. / Anfrage an Magistrat (§10 GO)
schriftliche Antwort bis 14.08.26
3. / Anfrage an Magistrat (§10 GO)
schriftliche Antwort bis 14.08.26
4. / Anfrage an Magistrat (§10 GO)
schriftliche Antwort bis 14.08.26

5. / Anfrage an den Magistrat (§10 GO)
schriftl. Beantwortung bis 14.08 2026
6. / Anfrage an den Magistrat (§10 GO)
U2 - Bewertung Umsteigevorteil
schriftl Beantwortung bis 14.08 2026
7. / Anfrage an den Magistrat (§10 GO)
schriftl. Beantwortung bis 14.08 2026
8 / Anfrage an Dezernent (§11 GO)
Stadtverordneten-Versammlung

9. / Anfrage an Dezernent §11 GO
Stadtverordneten-Versammlung
10. / Antrag Mob.-Ausschuss §8 GO
Mi. 10.Juni 2026, Rathaus 133
11. / Antrag Soz.-Hauptausschuss
18. Juni 2026, Rathaus 133
12. / Antrag Hauptausschuss
18. Juni 2026, Rathaus 133

13. / Prüfantrag gemäß §8 GO
2 Zwischenhandläufe
Stadtverordneten-Versammlung



AKTUELLES

Ergebnis des Prüfantrags "Neues Kurwesen - Long-Covid-Kompetenzzentrum"
1,5 Mio. Betroffene in Deutschland,
davon zirka 1.000 Menschen aus Bad Homburg.
63 Milliarden Euro volkswirtschaftliche Kosten pro Jahr.
Bad Homburg hat eine 200-jährige Tradition als Gesundheitsstadt. Wir wollten lediglich durch den Ausschuss prüfen lassen, ob Menschen mit Long-COVID und chronischen Ermüdungssyndrom mit Etablierung eines Kompetenzzentrums für Bad Homburg besser geholfen werden kann.
Selbst dieser Prüfantrag wurde einstimmig durch die Fraktionen der CDU, SPD, FDP, GRÜNE, Bürgerliste-Bad Homburg BLB / die Linke im Haupt- und Bürger-Ausschuss abgelehnt.


Warum wir die Idee weiterhin für wichtig halten:
Über den Inhalt und die anschließende 5 minütige Diskussionsbeiträge erfahren Sie mehr
Die KEHRTWENDE - Bad Homburg ist seit 3 Monaten mit einer Vertreterin im Stadtparlament von Bad Homburg vertreten und hat bisher für die
1.      Stadtverordneten-Versammlung / 21.05.2026 = 10 Anfragen und Anträge - und für die
2.      Stadtverordneten-Versammlung / 25.06.2026 = 13 Anfragen und Anträge eingebracht.

Neues Kurwesen für Bad Homburg - Long-COVID-Klinik als Zukunftsprojekt.
Die KEHRTWENDE – Bad Homburg hat zur aktuellen Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, Bad Homburg als modernen Gesundheits- und Kurstandort für die Behandlung von Long COVID, chronischen Ermüdungssyndrom und Post-Vac-Erkrankungen weiterzuentwickeln.
Der Antrag „Neues Kurwesen“ wird am:
18.06.2026 um 18:30 Uhr
im Haupt- und Bürgerbeteiligungsausschuss beraten.
Bad Homburg besitzt als traditionsreiche Kurstadt ideale Voraussetzungen:
  • medizinische Infrastruktur,
  • internationale Bekanntheit,
  • eine lange Geschichte als Gesundheitsstandort,
  • und die Chance, neue medizinische Kompetenzzentren aufzubauen.
      
Gerade im Bereich Long COVID und chronischer Erschöpfung erleben viele Betroffene bis heute eine schwierige Versorgungslage. Fachwissen ist selten, spezialisierte Einrichtungen fehlen und viele Menschen fühlen sich mit ihren Beschwerden allein gelassen. Wir dürfen diese Menschen nicht alleine lassen.
Ganz besonders bedanken möchten wir uns herzlich für die Unterstützung durch Herrn Dr. Jörg-Heiner Möller, Kardiologe und Internist, der mit einem persönlichen Videobeitrag unsere Initiative unterstützt.
 


Prüfung der Nachrüstung von 2 Zwischenhandläufen auf der
Freitreppe der Alfred-Herrhausen-Brücke


Wie belastbar sind die aktuellen Kostenannahmen des U2-Projekts wirklich?
Die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 zum Bahnhof Bad Homburg gehört zu den größten
Infrastrukturprojekten in der Geschichte unserer Stadt.
Als die ersten Planungen entstanden, war von Projektkosten in Höhe von rund 55 Millionen Euro
die Rede. Heute liegen die Kosten bei etwa 200 Millionen Euro.

Trotz dieser enormen Kostensteigerung wird öffentlich erklärt, dass die Wirtschaftlichkeit des
Projekts weiterhin gegeben sei und die aktuelle Nutzen-Kosten-Untersuchung sogar einen Nutzen-
Kosten-Index von etwa 1,5 ergeben habe.

Doch wie belastbar sind diese Zahlen tatsächlich?
Genau dieser Frage widmet sich eine neue Anfrage der KEHRTWENDE – Bad Homburg an den
Magistrat.

Was haben die Bau-Projekte:
Fahrradturm, Fahrradschnellweg und U2-Verlängerung zum Bahnhof gemeinsam:
Folgt Bad Homburg einer verkehrspolitischen Pfadabhängigkeit?
Wenn Planung zum Selbstzweck wird.
In Politik und Verwaltung gibt es ein bekanntes Phänomen: Je länger ein Projekt geplant wird und je mehr
Institutionen daran beteiligt sind, desto schwieriger wird es, die ursprünglichen Annahmen noch einmal
grundsätzlich zu hinterfragen.

Der Mythos vom besseren Umstieg
Man hat es uns versprochen, dass mit der unterirdischen U2-Verlängerung der Bahnhof Bad Homburg zu einem modernen Knotenpunkt wird, der S-Bahn mit der U-Bahn zusammen führt.
Kurze Wege. ein schneller Umstieg. Der Bahnhof Bad Homburg – als neues Zentrum der Mobilität.
 
Doch schauen wir genauer hin.
Wer mit der U2 am Bahnhof ankommt, steigt nicht direkt um zur S-Bahn die daneben auf ihn wartet. Nein. Für die U-Bahn ist nur Gleis 1 geplant. Eingleisig. Zwangsläufig gibt es hintereinanderliegend einen Einsteigebahnsteig 1.1 und einen 200 Meter entfernten Aussteigebahnsteig 1.2 der außerhalb des Bahnhofs liegt. Die ankommende U2 endet 200m vor dem Bahnhofsgebäude, da im Bahnhof die  abfahrende U2 steht.
 
Um zum S-Bahn-Bahnsteig zu kommen, sind es 200 Meter bis ins Bahnhofsgebäude, dann Treppen runter oder Aufzug, Unterführung, Treppen wieder rauf. Insgesamt 270m bis zur S-Bahn S5. Ein langer Weg. Vom Aussteigebahnsteig – zweihundert Meter entfernt vor dem Bahnhof Empfangsgebäude. Zu Fuß. Durch eine Unterführung. Über zwei Treppen.
Am Ende sind es mindestens zweihundert siebzig Meter.
Kein direkter Anschluss. Kein komfortabler Übergang, so wie manche es sich wünschen.
 
Und jetzt die entscheidende Frage:
Ist das wirklich besser, als die Alternative? Die Errichtung einer S-Bahnstation Gonzenheim, unmittelbar in der Nähe der heutigen U2-Endhaltestelle?

Schauen wir nach Gonzenheim.
Dort – ohne teuren Ausbau, ohne komplexe Bauwerke – würde ein Umstieg genauso funktionieren.
Auch hier geht man. Zweihundert siebzig… vielleicht dreihundert Meter. Und manchmal sogar weniger.
 
Das Ergebnis? Die Wege sind gleich lang. Die Zeit ist gleich. Der Unterschied ist minimal.
 
Und genau hier liegt das Problem.
Der angebliche Vorteil – der zentrale NUTZEN dieses U2-Projekts – existiert so nicht.
Man hat einen Knotenpunkt am Bahnhof versprochen.
Geliefert wird ein 270 Meter langer Fußweg zur S-Bahn. Weil der Aussteigebahnsteig 200m außerhalb liegt.
Und ein noch viel längerer Fußweg ist es zum Busbahnhof.
 
Fazit:
Der Umstieg am Bahnhof Bad Homburg ist nicht besser. Er ist nur viel teurer. 200 Millionen Euro.
Und der geldwerte Nutzen?
Der bleibt aus.
Klick zum Artikel

Offene Fragen zur Wirtschaftlichkeit des U2-Projekts
 
Die geplante Verlängerung der U-Bahnlinie U2 gehört zu den größten Infrastrukturprojekten in Bad Homburg. Grundlage für die Förderfähigkeit solcher Projekte ist die sogenannte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU).
 
Hier gibt es seit 2009 deutliche Veränderungen bei Kosten und Nutzen.
Nach aktuellen Erkenntnissen liegt für das Projekt eine neue, bislang nicht veröffentlichte NKU aus dem Jahr 2025 vor. Trotz einer erheblichen Kostensteigerung um das 3-4-fache – von ursprünglich rund 55 Mio. € (2009) auf inzwischen etwa 200 Mio. € – soll weiterhin ein positiver Nutzen-Kosten-Index (NKI) von rund 1,5 erreicht werden.
 
Das bedeutet:
NKU 2025:
Nutzen: rechnerisch ca. 300 Mio. / Kosten: ca. 200 Mio. € = NKI 1,5
 
Zum Vergleich:
NKU 2009:
Nutzen: ca. 115 Mio. € / Kosten 55 Mio € = NKI 2,15
 
Die zentrale Frage: Nur wenn sich der Nutzen erhöht, lässt sich die Kostensteigerung um das 3-4-fache rechtfertigen. Doch woher kommt der zusätzliche Nutzen in Höhe von 185 Mio €?
 
Die entscheidende Frage lautet daher:
Durch welche Faktoren hat sich der geldwerte Nutzen von 115 Mio. € auf rund 300 Mio. € erhöht?
Eine derartige Steigerung ist erklärungsbedürftig !
Denn: Nur ein positiver Nutzen-Kosten-Index über 1 sichert die Förderfähigkeit durch Bund und Land.
Hier zum Artikel

Worum es hier geht
 
Die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 in Bad Homburg ist ein Großprojekt mit mittlerweile rund 200 Millionen Euro Kosten.
Ob solche Projekte umgesetzt und vom Bund gefördert werden, hängt maßgeblich von ihrer Wirtschaftlichkeit ab – gemessen am sogenannten Nutzen-Kosten-Index (NKI).
 
Doch genau hier beginnt das Problem.
Während der Bund die Förderung nur gewährt, wenn der berechnete Nutzen höher ist als die Kosten, erklärt die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, gleichzeitig:
 
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung sei für die Genehmigung des Projekts „nicht maßgeblich“.
 
Damit entstehen zwei völlig unterschiedliche Bewertungslogiken für ein und dasselbe Projekt:
 
  • Auf der einen Seite: Förderung nur bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit
  • Auf der anderen Seite: Genehmigung unabhängig von dieser Wirtschaftlichkeit
   
Die entscheidende Frage lautet daher:
Auf welcher Grundlage wird ein 200-Millionen-Euro-Projekt genehmigt, wenn nicht anhand seiner Wirtschaftlichkeit?

Die KEHRTWENDE – Bad Homburg hat im Zusammenhang mit dem laufenden Förderverfahren zur Verlängerung der U-Bahnlinie U2 eine erneute Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie möglicher Alternativen gefordert.

 
Hintergrund ist die erhebliche Kostensteigerung des Projekts von ursprünglich rund 55 Millionen Euro im Jahr 2009 auf inzwischen etwa 200 Millionen Euro. Trotz dieser Entwicklung wird weiterhin ein Nutzen-Kosten-Index von etwa 1,5 angegeben, der nur knapp über der Fördergrenze liegt. Der errechnete Nutzen muss also mit den steigenden Kosten „mitgewachsen“ sein.
 
Besonders kritisch sieht die KEHRTWENDE die fehlende Transparenz hinsichtlich der zugrunde liegenden Berechnungen. Die ursprüngliche Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2009 basierte auf Fahrgastzahlen, bei denen auch Frankfurter Binnenverkehre berücksichtigt wurden.

 
Es stellt sich die Frage, in welcher Form diese Annahmen in der aktuellen Bewertung korrigiert wurden. Dennoch wird weiterhin ein vergleichbarer Nutzen-Kosten-Index 1,5 genannt, was zusätzlichen Klärungsbedarf auslöst.
 
Vor diesem Hintergrund bringt die KEHRTWENDE eine konkrete Alternative in die Diskussion ein: die Errichtung einer S-Bahnstation Gonzenheim. Diese Option ist nicht neu, sondern bereits im Flächennutzungsplan 2010 vorgesehen. Eine solche Maßnahme könnte mit deutlich geringeren Investitionskosten im Bereich von etwa 5 bis 20 Millionen Euro umgesetzt werden und dennoch einen erheblichen Teil der verkehrlichen Zielsetzung der U2-Verlängerung erreichen.
 
Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeitsbewertung könnte eine solche Alternative ein deutlich höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen. Gleichzeitig würden aktuelle Risiken wie steigende Baukosten, Energiepreise und Unsicherheiten in den Lieferketten deutlich geringer ins Gewicht fallen.
 
Die KEHRTWENDE fordert daher eine vergleichende Prüfung, in der sowohl die aktuelle Datengrundlage der U2-Verlängerung als auch mögliche Alternativen nachvollziehbar bewertet werden.

U2 Bad Homburg:  Fachaufsichtsbehörde antwortet.  
Doch zentrale Fragen bleiben offen !
 
Bad Homburg, 09. April 2026
 
Die KEHRTWENDE – Bad Homburg hat eine Rückmeldung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auf ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.01.2026 zur U2-Verlängerung erhalten.
 
Die Antwort enthält jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Kritikpunkten.  
Gegenstand waren unter anderem die fachliche Prüfung nach:
  • Fehler bei der Bewertung der Nutzen-Kosten-Untersuchung 2009,
  • widersprüchliche Behördenaussagen sowie
  • erhebliche offene Fragen zur Finanzierung
  • und zum Baubeginn der U2-Verlängerung
  • ohne dass eine aktuelle NKU 2025 und ein Fördermittelbescheid vorliegt.
Insbesondere bleibt weiterhin ungeklärt, auf welcher aktuellen wirtschaftlichen Grundlage das U2-Projekt bewertet wird.
 
Die Fachaufsicht als Prüfbehörde für Entscheidungen untergeordneter Behörden wie z.B. Hessen-Mobil führt aus, dass die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) aus dem Jahr 2009 keine maßgebliche Entscheidungsgrundlage gewesen sei. Jedoch wurde gleichzeitig diese Untersuchung im Planfeststellungsbeschluss 2016 sowie im Bürgerentscheid 2018 als zentrale Grundlage für die Wirtschaftlichkeit des U2-Projekts herangezogen. (NK-INDEX = 2,15)
 
Zudem ist eine neue NKU (2025) bislang nicht öffentlich zugänglich, obwohl sie nach aktuellen Pressemitteilungen bereits erstellt und an den Bund übermittelt worden sein soll. Ein Antrag auf Fördermittel des Bundes sei damit verbunden. Bisher liegt offiziell kein solcher vor.
 
Vor dem Hintergrund steigender Baukosten, geopolitischer Unsicherheiten mit Preisexplosion und Lieferketten-Engpässen, sowie fehlender Transparenz sieht die KEHRTWENDE – Bad Homburg erheblichen Klärungsbedarf.

Die Verlängerung der U2 basiert auf Zahlen aus dem Jahr 2009.
Damals: 55 Millionen Euro.
 
Heute sprechen wir von rund 200 Millionen Euro.
Eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsprüfung fehlt bisher.
Gleichzeitig verschärft die geopolitische Lage durch militärische Eskalation im Persischen Golf.

Das bedeutet: steigende Energiepreise, teurere Materialien, unsichere Märkte.
 
Weltweite Ereignisse sind eingetreten, die sich auf das langfristige U2-Projekt negativ auswirken können.
 
Die Frage ist:
Entscheiden wir auf Basis aktueller Fakten – oder auf Grundlage veralteter Zahlen?
 
Wir fordern:
Transparenz, eine neue Bewertung und eine klare Förderzusage.
 

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